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Doppel-Mord:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage


Diez -

Kurz vor Weihnachten wurde in der Grafenstadt ein Ehepaar ermordet.

Diez/Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen einen Mann aus Berlin gehoben, der im Verdacht steht, fünf Tage vor Weihnachten ein Ehepaar in Diez umgebracht zu haben. Der 41-Jährige muss sich zudem wegen versuchten Mordes an den beiden Söhnen des Paares verantworten. Inzwischen geht die Staatsanwalt auch davon aus, dass der Mann die 41-jährige Ehefrau vergewaltigt hat. Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Koblenz werden außerdem schwere Brandstiftung und Freiheitberaubung mit Todesfolge sowie der Verstoß gegen das Waffengesetz verhandelt. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Der Mann ist dringend verdächtig, sich am 16. Dezember 2010 bewaffnet Zutritt zum Haus der vierköpfigen Familie in Diez verschafft zu haben. Dort brachte er zunächst den 58-jährigen Mann und dessen 41-jährige Ehefrau, mit der er in der Vergangenheit eine Beziehung unterhalten hatte, unter Einsatz einer illegal erworbenen Schrotflinte in seine Gewalt.

Dem Ehemann flößte er eine Chemikalie ein und überließ ihn gefesselt und geknebelt sich selbst. Er wartete mit der gefesselten Ehefrau in einem anderen Raum auf die Rückkehr der Söhne des Ehepaares, die er anschließend gleichfalls überwältigte. Der Ehemann verstarb infolge der Vergiftung und der Knebelung an einer Sauerstoffunterversorgung an einem der folgenden Tage. In den nächsten Tagen mussten die Opfer unter beständigen Bedrohungen durch den Beschuldigten ein nach Außen normales Familienleben vortäuschen.

In der Nacht vom 19. auf den 20. Dezember verabreichte der Beschuldigte zunächst den Kindern Schlaftabletten, um diese ruhigzustellen. Dann nötigte er die Ehefrau zu sexuellen Handlungen und betäubte sie anschließend durch Bedeckung der Atemwege mit einem weichen Gegenstand, vermutlich einem Kissen.

Anschließend legte er in mehreren Räumen des Hauses Feuer und versuchte sich im Auto der Familie abzusetzen. Die beiden Söhne der Familie wurden trotz der vorangegangenen Betäubung durch den Alarm der im Hause installierten Rauchmelder wach und konnten sich im Gegensatz zu ihrer Mutter retten, die an einer Kohlenmonoxidvergiftung verstarb.

Einer der Jungen konnte über Nachbarn die Polizei alarmieren. Der Beschuldigte wurde von der Polizei in der Nähe des Hauses festgenommen werden. Das bei der Tat verwendete Gewehr befand sich im Kofferraum des Fahrzeugs.

Der Beschuldigte hat die ihm zur Last gelegten Taten in seiner polizeilichen Vernehmung bestritten. Im Rahmen der Haftvorführung bei der Ermittlungsrichterin hat er Angaben zur Sache verweigert. Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens hat er keine Angaben gemacht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte die Tötungshandlungen zur Verdeckung seiner Straftaten begangen hat und geht daher von diesem Mordmerkmal aus. Er befindet sich seit dem 21. Dezember ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für Vergewaltigungen sieht das Gesetz die Verhängung einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren vor.  Brandstiftung mit Todesfolge wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft Jahren bestraft. Der Strafrahmen für Freiheitsberaubung mit Todesfolge ist Freiheitsstrafe nicht unter drei bis zu 15 Jahren.


(Quelle:Rhein-Zeitung 06.04.2011)



 
 
 
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