Aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder werden, gem §12 Landesgesetz über den Brandschutz,
die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(LBKG) folgende Voraussetzungen erfüllt:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- geistige und körperliche Einsatzfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen hat
Neben den gesetzlichen Vorschriften sollten Sie über:
- die Bereitschaft verfügen, sich auf Lehrgängen aus- und weiterzubilden
- über Technisches Grundverständnis verfügen
- ein Kameradschaftliches Miteinander pflegen zu wollen
- die Bereitschaft verfügen, an den Übungsabenden teilzunehmen
- die eigene Freizeit zum Wohle des Brandschutzes in der Gemeinde einzusetzen
Wenn Sie noch Fragen über die aktive Mitgliedschaft in unserer Feuerwehr haben oder Ihr Interesse jetzt geweckt wurde,
dann kommen Sie doch einfach auf einer unserer nächstenÜbungsabende vorbei und machen sich ein Bild von unserer Truppe direkt vor Ort.
Selbstverständlich können Sie auch via EMail mit uns Kontakt aufnehmen.
Unser Wehrführer wird Ihre Fragen so schnell wie möglich beantworten. (Kontakt)
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